Der Freundes- und Förderkreis der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle vergibt finanzielle Zuschüsse zur Förderung studentischer Projekte für das Studienjahr 2023/24. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2024.

Bewerber*innenkreis

Bewerben dürfen sich einzelne Studierende oder Gruppen von Studierenden aller Studiengänge der Fachbereiche Kunst und Design der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Förderfähige Projekte

Öffentlichkeitswirksame studentische Einzel- oder Gruppenprojekte mit hoher Qualität, die im Studienjahr 2023/24 durchgeführt oder fortgesetzt und bis spätestens Dezember 2024 abgeschlossen worden sind gelten als förderungsfähige Projekte. Eine Einschränkung hinsichtlich der Studienjahre erfolgt nicht. Die Förderung von Abschlussarbeiten in den Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen ist jedoch ausgeschlossen.

Förderfähige Ausgaben

Gefördert werden können Ausgaben für Sachkosten, die im Rahmen des Projektes entstehen. Nicht förderfähig sind Reise- und Übernachtungskosten. Die Förderung des Freundeskreises beträgt max. 1.000 € pro Projekt. Die Zuweisung der durch den Freundes- und Förderkreis zugesagter Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der Einreichung der Ausgabenbelege und des Formblattes „Mittelabforderung“.

Abschluss der Projekte

Nach Abschluss des Förderprojekts erwartet der Freundes- und Förderkreis einen Bericht mit einer Dokumentation der Ergebnisse. Die Studierenden, deren Projekte gefördert werden, erklären sich bereit, diese nach Entscheidung durch den Vorstand in der Mitgliederversammlung vorzustellen.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich per E-Mail an ed.ellah-grub@sierksednuerf. Das Projekt soll bezüglich der über die übliche Lernerfahrung hinaus gehenden Dimension der Aufgabenstellung oder anderer Besonderheiten hinreichend beschrieben werden und die am Projekt Beteiligten - ggf. auch Partner außerhalb der Hochschule - benennen. Alle dafür benötigten Formulare können auf der Internetseite des Vereins heruntergeladen werden. Auszufüllen ist ein Antragsforumular, ein Kosten- und Finanzierungsplan und ein Exposé mit Zeitplan. Außerdem wird eine Stellungnahme zur Förderungswürdigkeit des Projektes von einem Professor/einer Professorin verlangt. Ein Formblatt dafür ist ebenfalls auf der Homepage des Vereins hinterlegt und ist ausgefüllt an die Geschäftsführung des Freundeskreises einzureichen.

Bewerbungsschluss: 15. Februar 2024

Auswahlverfahren

Die Auswahl über die Förderung von Projekten trifft im Auftrag der Mitglieder des Freundes- und Förderkreises der Vorstand mit beratender Unterstützung durch je einen Professor/ eine Professorin sowie eines studentischen Vertreters aus jedem Fachbereich. Die Entscheidung zur Förderung von Projekten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Eine persönliche Vorstellung mit Erläuterung des Projektes durch die Bewerber ist in der Regel nicht vorgesehen. Im Ergebnis seiner Beratung trifft der Vorstand Festlegungen zu den zu fördernden Projekten, zur jeweiligen Höhe der Förderung, zum letztmöglichen Termin der Mittelabforderung und zu Art und Umfang der Abrechnung der Mittel sowie zur erforderlichen Dokumentation der Projektdurchführung. Die Information über die Entscheidung erfolgt an die Bewerber in schriftlicher Form.

Rückfragen

Weitere Fragen können an ed.ellah-grub@sierksednuerf gerichtet werden.

Dr. Sven Seeger
Vorstandsvorsitzender