Instagram ist eine der bekanntesten Social Media Plattformen und dient dazu, sich selbst und die eigene Arbeit, Produkte und Firmen, oder Institutionen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dazu bietet Instagram verschiedene Variationen, wie Beiträge, Reels oder Storys. Auch die BURG nutzt Instagram regelmäßig, wobei einiges beachtet werden muss.
Wofür?
Die BURG selbst und nahezu alle BURG Studiengänge und Einrichtungen präsentieren sich auf Instagram. Die Vorteile der Bildpräsentation liegen auf der Hand. Ein paar Dinge gilt es allerdings zu beachten und einzuhalten.
Für wen?
Nutzbar für alle, die Instagram auf dem Telefon installiert haben. Eine Desktop Version ist verfügbar.
Wie?
Alle Studiengänge und -richtungen, Einrichtungen und Projekte der BURG sind für ihren Account selbst verantwortlich. Für die Registrierung wird eine E-Mail Adresse, ein Profilname und ein Passwort benötigt.
Was ist zu beachten – allgemein?
Instagram ist öffentlich und für alle zugänglich. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Sie alle Rechte an den Bildern und Videos, die sie posten, vorher abklären und immer die Credits nennen. Auch wenn Personen auf den Bildern zu erkennen sind, sollten diese vorab einwilligen. Seien Sie möglichst regelmäßig auch über Ihren Account erreichbar, prüfen Sie Kommentare und Nachrichten. Es ist wichtig Fragen und Kommentare zu beantworten und Hinweise von anderen Nutzer*innen (z.B. bei Fehlern in der Bildunterschrift o.Ä) zu beachten.
Was ist zu beachten – Haltung/Ton?
Es gilt zu beachten, dass Sie mit ihrem Account, einen Teil der BURG repräsentieren. Bitte kommunizieren Sie daher aus Sicht der BURG. Dies bedeutet, dass Posts, eventuelle Kommentare und Wertungen zwar aus Ihrer subjektiven Sicht heraus entstehen sollen, es sich aber insgesamt immer um einen Account handelt, der öffentlich ist und auch im Namen der BURG handelt. Sie sind quasi digitale Botschafter*in der BURG und vertreten uns nach außen. Weitere Informationen befinden sich im allgemeinen Instagram Leitfaden der BURG. Dabei steht es Ihnen natürlich frei wie regelmäßig und auf welche Art und Weise Sie Projekte präsentieren. Bestenfalls stimmen Sie sich mit Ihrem Kurs, Klasse oder Projektteam gemeinsam ab.
Wie kann ich meine Reichweite erhöhen?
Nutzen Sie Hashtags und Tags wie #BurgHalle. Bei Stories und auch Feed-Postings, können Sie jederzeit @burg_halle verlinken. Handelt es sich um Veranstaltungen teilen wir diese sehr gerne, wenn es unser Redaktionsplan zulässt. Taggen Sie auch Personen, die im Zusammenhang mit ihrem Post oder ihrer Story stehen, sodass diese die Möglichkeit haben diese zu teilen.
Take over BURG Account
Der offizielle BURG Account wird von der Pressestelle gehostet. Auf Anfrage kann für besondere Vorhaben ein Take Over des Accounts vereinbart werden. Man postet dann für seine Sache im Namen der BURG. Die hier geltenden Regeln können mit der Pressestelle abgesprochen werden. Ein Leitfaden befindet sich hier.
Ansprechperson:
Heidi Ballhausen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Internetredakteurin
T +49 (0)345 7751-506
ballhausen@burg-halle.de
Tipps:
Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eigenen Bild
Bilder (z.B. Fotos und Zeichnungen), die eine Person eindeutig identifizieren, dürfen nur mit vorher eingeholter Erlaubnis gepostet werden. Sind mehrere Personen auf dem Bild zu erkennen, dann bedarf es Einwilligungen von jeder einzelnen Person. Im Zweifelsfall darf das Bild nicht gepostet werden oder die Personen ohne Einwilligung müssen unkenntlich gemacht werden. Einwilligungen können jederzeit erteilt oder zurückgenommen werden.
Urheberrechte
Für physische, visuelle, audiovisuelle, auditive und schriftliche Werke gilt das Urheberrecht. Das Zeigen von Arbeiten darf nur mit Erlaubnis des / der Urheber*in erfolgen. Dies gilt für Präsentationen, Ausstellungen und Prozessdokumentationen, ebenso für Objekte im Außenraum der BURG.
Memes
Bei einem Meme werden meist fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte mit lustigen Texten versehen und im Internet verbreitet. Die Erstellung und Veröffentlichung fällt unter die Schrankenregelung des Urheberrechts und ist somit in der Regel erlaubt. Das Recht am eigenen Bild muss weiterhin beachtet werden.