Bis zum 27. April können Interessierte für ein Hochschulamt kandidieren.
Von Mittwoch, 17. Mai, 00:01 Uhr bis Montag, 22. Mai 2023, 23:59 Uhr finden die Hochschulwahlen statt.
Gewählt werden alle Vertretungen in den Selbstverwaltungsorganen der BURG. Die Selbstverwaltung ist eine wichtige Säule der demokratischen Willensbildung und Entscheidung innerhalb der Hochschule und ist durch das Hochschulgesetz verankert. Studierende sind ausdrücklich aufgerufen Ihren Beitrag zu leisten. Dies erfolgt insbesondere durch Inanspruchnahme des Wahlrechtes. Darüberhinaus kann jedes Mitglied ein Amt in den Selbstverwaltungsorganen wie Senat, Fachbereichsräte, Studierendenrat übernehmen und sich zur Wahl stellen. Interessierte können sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten unter wahlamt(at)burg-halle.de erkundigen.
Gewählt werden können:
- Senat (für alle Studierenden)
- Fachbereichsrat Design (für alle Studierenden im Fachbereich Design)
- Fachbereichsrat Kunst (für alle Studierenden im Fachbereich Kunst)
- Studierendenrat Hochschule (für alle Studierendenschaftsmitglieder)
- Fachschaftsrat Design (für alle Studierendenschaftsmitglieder im Fachbereich Design)
- Fachschaftsrat Kunst (für alle Studierendenschaftsmitglieder im Fachbereich Kunst)
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis zum 27.4.2023, 16 Uhr, eingereicht werden. Das für die Wahlvorschläge vorgesehene Formular kann hier heruntergeladen werden und ist ebenso in den Fachbereichssekretariaten oder an der Poststelle erhältlich.
Genauere Infos zur Einreichung des Wahlvorschlags können die der Wahlbekanntmachung hier entnehmen.