Stura

Studierendenrat der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

Der Studierendenrat versteht sich in erster Linie als die legitime Vertretung der Interessen und Anliegen der Studierenden gegenüber der Hochschule und gegenüber der Gesellschaft. 

Der Stura der Hochschule besteht aus zehn gewählten Mitgliedern der Studierendenschaft, welche die Interessen der Studierenden in verschiedenen Angelegenheiten vertreten.

Mitglieder*innen

  • Amberin Askari
  • Gianmarco Bonetti
  • Rosamaria Ceesay
  • Vincent Jäckel
  • Andrew Moussa
  • Camilla Mücksch
  • Caroline Nölle
  • Gina Peferstoff
  • Emma Siegel
  • Lea Sophie Zappe
     

Schreib uns gerne eine Mail an ed.ellah-grub@ruts, wenn du ein Anliegen hast, gerne laden wir dich dann in eine Sitzung ein.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Finanzen – Vergabe von zinsfreien Darlehen an Studierende, Förderung studentischer Projekte
  • Sozialberatung
  • Corona Hilfsfonds
  • Vertretung Gleichstellungskommission
  • Vertretung im Senat
  • Vertretung im Freundes- und Förderkreis der Burg
  • Inventarverleih

Der Studierendenrat der BURG trifft sich während der Vorlesungszeit immer wöchentlich.

Unser Plenum findet in der Vorlesungszeit immer mittwochs von 16-18 Uhr statt.

Die Sitzungen sind für alle Studierenden öffentlich zugänglich. Antragsteller und Interessierte sind jederzeit willkommen.

Studierende in finanziellen Notlagen haben die Möglichkeit, ein zinsfreies Darlehen vom StuRa zu erhalten. Wir sind selbstverständlich in der Pflicht, mit dem Geld der Studierenden verantwortungsvoll umzugehen. Daher benötigen wir eine Darstellung deiner finanziellen Situation.

Die Maximalhöhe eines Darlehens beträgt 800 Euro und der Kredit muss nach spätestens 12 Monaten getilgt sein. Die erste Rate des Darlehens muss spätestens drei Monate nach Gelderhalt zurückgezahlt werden.

So geht’s:

Fülle den Antrag für Sozialdarlehen vollständig aus und schicke es uns per Mail an ed.ellah-grub@rutsneznanif. Wir laden dich dann zu unserer nächsten Sitzung ein (in der Regel donnerstags ab 20 Uhr).
Dort kannst du in vertraulichem Rahmen deine finanzielle Lage erläutern und auf eventuelle Rückfragen antworten.

Bringe zur Sitzung bitte unbedingt folgende Unterlagen vollständig und ausgedruckt auf A4 mit:

  • Ausgefüllter Antrag für Sozialdarlehen
  • Einen Nachweis darüber, dass der Studierendenschaftsbeitrag für das aktuelle Semester errichtet wurde (Kontoauszug oder, falls der Semesterbetrag noch nicht abgebucht wurde, im Dezernat für studentische Angelegenheiten einen Nachweis ausstellen lassen. Hinweis: Auf den Studierendenausweisen der Beitragszahler, die diesen erst im März im Kutscherhaus abgeholt haben, befindet sich seit dem Sommersemester 2018 ein Sturalogo; in diesem Fall entfällt der Nachweis per Kontoauszug.) Der StuRa kann keine Darlehen an Studierende vergeben, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, damit wir deine finanzielle Lage nachvollziehen können
  • Passkopie
  • Kopie des Studierendenausweises
  • Es muss aufgezeigt werden, wie das Geld zurückbezahlt wird (regelmäßige Einkommensquellen, z.B. Bearbeitungsbestätigung bei Verzögerungen von Bafoeg- oder Studienkreditzahlungen, Arbeitsvertrag, Unterstützung durch Eltern, Kindergeld…)  

Hinweis: Es ist sehr wichtig, dass die Unterlagen vollständig sind. Nur so kann der StuRa über die Vergabe des Darlehens entscheiden und dafür sorgen, dass dich das Geld zeitnah erreicht.

Nach einer Prüfung der Unterlagen wird der StuRa intern über die Bewilligung des Sozialdarlehens abstimmen. Unsere Entscheidung teilen wir dir direkt im Anschluss daran mit. 

Wer ansonsten Fragen zum BAföG hat, kann dazu auch gerne die Beratungsmöglichkeiten der MLU nutzen, dort ist jeden Donnerstag der ehemalige Chef des BAföG-Amtes vor Ort und stellt sich euren Fragen. Der Sitz des MLU-StuRas befindet sich am Universitätsplatz 7, 06099 Halle (Saale).

Der StuRa vergibt zinslose Darlehen für die Realisierung studentischer Projekte, wenn die persönliche Finanzsituation eine Finanzierung nicht zulässt.

Die Maximalhöhe beträgt hier 1500 Euro und der Kredit muss nach spätestens 12 Monaten getilgt sein. Die erste Rate des Darlehens muss spätestens drei Monate nach Gelderhalt zurückgezahlt werden.
Wir sind selbstverständlich in der Pflicht, mit dem Geld der Studierenden verantwortungsvoll umzugehen. Daher benötigen wir zur Bewilligung eine Darstellung deiner finanziellen Situation.

So geht’s:

Fülle das Formular für ein Darlehen zur Förderung der studentischen Eigeninitiative vollständig aus (unter Downloads als PDF) und schicke es uns per Mail an ed.ellah-grub(ta)rutsneznanif. Wir laden dich dann zu unserer nächsten Sitzung ein (in der Regel donnerstags ab 20 Uhr).
Dort kannst du in vertraulichem Rahmen dein Vorhaben vorstellen, deine aktuelle Finanzlage darstellen und auf eventuelle Rückfragen antworten.

Bringe zur Sitzung bitte unbedingt folgende Unterlagen ausgedruckt auf A4 mit:

  • Ausgefüllter Antrag auf projektbezogenes Darlehen
  • Kostenvoranschlag (wofür wird die beantragte Summe verwendet?)
  • Einen Nachweis darüber, dass der Studierendenschaftsbeitrag für das aktuelle Semester errichtet wurde (Kontoauszug oder, falls der Semesterbetrag noch nicht abgebucht wurde, im Dezernat für studentische Angelegenheiten einen Nachweis ausstellen lassen. Hinweis: Auf den Studierendenausweisen der Beitragszahler, die diesen erst im März im Kutscherhaus abgeholt haben, befindet sich seit dem Sommersemester 2018 ein Sturalogo; in diesem Fall entfällt der Nachweis per Kontoauszug.) Der StuRa kann keine Darlehen an Studierende vergeben, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, damit wir deine finanzielle Lage nachvollziehen können
  • Passkopie
  • Kopie des Studierendenausweises
  • Es muss aufgezeigt werden, wie das Geld zurückbezahlt wird (z.B. Zusage einer Förderung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird; Geldeinnahmequellen wie Arbeitsvertrag, Bafög, Kredit, Stipendium …)

Hinweis: Es ist sehr wichtig, dass die Unterlagen vollständig sind. Nur so kann der StuRa über die Vergabe des Darlehens entscheiden und dafür sorgen, dass dich das Geld zeitnah erreicht.

Nach einer Prüfung der Unterlagen wird der StuRa intern über die Bewilligung des Darlehens abstimmen. Unsere Entscheidung teilen wir dir direkt im Anschluss daran mit. 

Beim Studierendenrat können Anträge auf finanzielle Unterstützung für Projekte gestellt werden. Da wir in der Pflicht sind, mit dem Geld der Studierenden verantwortungsvoll umzugehen, können wir leider nicht alle Projekte fördern. Semesterprojekte und Projekte, für die ihr Creditpoints erhaltet können leider der Fairness halber nicht gefördert werden.
Wenn ein Projekt eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, hat es aber gute Chancen vom Studierendenrat gefördert zu werden:

  • es nützt ganz allgemein der Studierendenschaft
  • es fördert den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Kunst und Design
  • es verschafft der Burg Giebichenstein öffentliche Aufmerksamkeit
  • es fördert den Austausch oder die Zusammenarbeit zwischen der Burg Giebichenstein und anderen Einrichtungen
  • es setzt sich für soziale oder gesellschaftliche Belange ein, die dem Studierendenrat ebenfalls am Herzen liegen

Ablauf

Möchtet ihr euch um die Förderung eines Projekts bewerben, dann schickt uns den ausgefüllten Projektförderungsantrag per Mail an ed.ellah-grub@rutsneznanif. Ihr werdet dann von uns zur nächsten Sitzung eingeladen (in der Regel donnerstags ab 20 Uhr). Dort habt ihr Gelegenheit, euer Vorhaben dem StuRa zu präsentieren und auf Rückfragen zu antworten.

Bringe zur Sitzung bitte folgende Unterlagen ausgedruckt auf A4 mit:

  • Ausgefüllter Projektförderungsantrag
  • Kostenvoranschlag (Aufschlüsselung darüber, welche (geschätzte) Summe für was benötigt wird)
  • Einen Nachweis darüber, dass der Studierendenschaftsbeitrag für das aktuelle Semester errichtet wurde (Kontoauszug oder, falls der Semesterbetrag noch nicht abgebucht wurde, im Dezernat für studentische Angelegenheiten einen Nachweis ausstellen lassen) Der StuRa kann keine Projektförderungen an Studierende vergeben, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind
  • Kopie des Studierendenausweises

Es ist sehr wichtig, dass die Unterlagen vollständig sind. Nur so kann der StuRa über eure Projektförderung entscheiden. Über die Vergabe der Projektförderung entscheidet der StuRa in einer internen Abstimmung. Bitte beachtet, dass wir euch das Geld erst nach Beendigung des Projekts auszahlen können.
Die Projektförderung durch den StuRa ist als solche bei der Durchführung des Projekts kenntlich zu machen (z.B. durch StuRa-Logo auf Plakaten und Flyern, Erwähnung bei Öffentlichkeitsarbeit). 

Nach Abschluss des Projekts reicht ihr zur Erstattung der Kosten folgendes bei uns ein:

  • Sämtliche Rechnungen und Belege im Original auf A4 Blätter geklebt. Thermobelege (z.B. Einkaufszettel) müssen kopiert werden und als Original der Kopie angeheftet werden. Bei Bestellungen über das Internet und den Versandhandel lasst Ihr euch bitte immer die originale Rechnung mitschicken, da diese sonst nachträglich angefordert werden muss (Zuhause ausgedruckte Online-Rechnungen sind keine Originale). Die gesamte Fördersumme muss lückenlos mit originalen Rechnungen belegt werden.
  • Einen Bericht, der die Durchführung dokumentiert und/oder Beleg über die Durchführung einer (hochschul-)öffentlichen Veranstaltung, auf der das Projekt präsentiert wurde

Der Studierendenrat bietet den Mitgliedern der Studierendenschaft die Möglichkeit für verschiedene Anlässe Technik auszuleihen. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Hochschulveranstaltungen oder Privatveranstaltungen handelt. Wichtig ist nur, dass ihr euch an Absprachen haltet und alles sorgsam behandelt, damit wir lange Freude an den Sachen haben. 

Um neue Geräte anzuschaffen und Vorhandene zu reparieren, möchten wir euch bitten einen Solibeitrag beim Ausleihen zu zahlen. Der Betrag variiert je nachdem, wieviel ausgeliehen wird und wird vor Ort mit der Person besprochen.

Die Buchung und Ausleihe der Technik erfolgt ausschließlich über die Website.
Bei Fragen könnt ihr euch bei uns per E-Mail melden.

Um etwas vom StuRa auszuleihen, braucht ihr eine erweiterte Haftpflichtversicherung für den Fall von Beschädigung oder Verlust. Ausleihe und Rückgabe finden immer von Dienstag - Donnerstag, 12 bis 13 Uhr im Raum 114 (Goldbau, Neuwerk 7) statt. 

Insgesamt muss an folgende Dinge gedacht werden:

  • der ausgefüllte Leihvertrag (Download gleich hier oder vor Ort ausfüllbar)
  • 150 € Kaution
  • 5 bis 20 € Solibeitrag
  • eine erweiterte Haftpflichtversicherung

Hey, wir sind der neue FSR Kunst. Wir vertreten die Interessen des Fachbereichs und kümmern uns um die Vermittlung und Kommunikation studienspezifischer Anliegen. Wir haben immer ein offenes Ohr für Euch. Ihr habt Fragen, Probleme oder Ideen? Scheut euch nicht, uns einfach anzusprechen!

Wir treffen uns regelmäßig digital oder analog. Den Link und Termine bekommt ihr per Burg-Mail, also schreibt uns gerne einfach an! Gerne passen wir unser Treffen auch zeitlich an eure Anliegen an!

Wenn ihr Fragen, Probleme oder Anliegen habt, dann kommt gern in unsere Treffen oder schreibt eine Mail an: ed.ellah-grub@tsnukrsf

Der FSR Design stellt sich vor!

Aktuell bestehen wir aus Mia, Elia, Janusz, Lea und Franziska. Sprecht uns gerne auf dem Campus an oder schreibt uns eine Mail an ed.ellah-grub@ngisedrsf, wenn ihr bei einem Treffen dabei sein wollt oder Fragen und Anliegen habt.