Studiengang

Kunst (Lehramt) / Kunstpädagogik

Diplomstudiengang im Fachbereich Kunst

In den Lehramtsstudiengängen Kunst (Gymnasien/Sekundarschulen) entwickeln Studierende in der Verbindung von künstlerischer Praxis, Kunstpädagogik und Kunstdidaktik sowie Kunstwissenschaften eine eigenständige künstlerische und kunstpädagogische Haltung. Sie erlangen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie auf eine spätere berufliche Praxis als Kunstlehrer*innen vorbereiten.
Kunst wird als eines von zwei Fächern an der BURG studiert. Das andere Fach ist  – wie auch die Bildungswissenschaften – an der Martin-Luther-Universität (MLU) zu belegen.

Im ersten Studienjahr, dem sogenannten BURG-Jahr, werden vornehmlich die bildnerischen Grundlagen und Kunstwissenschaften belegt und noch keine Lehrveranstaltungen an der MLU. An der BURG findet die Atelierarbeit (Künstlerische Praxis) in zwei Klassen statt, wählbar ist der Schwerpunkt “Bildhauerische und performative Praxis” oder “Malerische und grafische Praxis”. Während in den ersten beiden Semestern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der künstlerischen Praxis in den Klassen fakultativ ist, beginnt im 3. Semester die intensive künstlerische Praxis in den Ateliers, die einen zentralen Teil des Studiums bildet. Die Studierenden entscheiden sich für eine der beiden Klassen, indem sie während des BURG-Jahrs bereits ausgewählte Veranstaltungen (z.B. Plenum) besuchen und sich mit Kommiliton*innen in den Klassen austauschen.
Eigene künstlerische Erfahrungen spielen auch in kunstpädagogischen Erprobungen eine Rolle, in enger Vernetzung mit kunstpädagogischen Konzepten und wissenschaftlichen Reflexionen. Dabei werden Bezüge zu Fragen der Gegenwartskunst, Alltags- und Medienkulturen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen hergestellt.
Im dritten Semester wird ein Einführungsseminar Kunstpädagogik belegt, woran die Lehrveranstaltungen der Kunstpädagogik/Kunstdidaktik sowie die schulpraktischen Übungen und zwei Schulpraktika anschließen. Lehrveranstaltungen der Kunstwissenschaften und Exkursionen werden jedes Semester angeboten.
Die Regelstudienzeit für Kunst (Lehramt Gymnasium) beträgt 10 Semester, die für Kunst (Lehramt Sekundarschule) 9 Semester. Die Studienstruktur für beide Studiengänge ist weitestgehend vergleichbar. Im Anteil der künstlerischen Praxis und in der Anzahl der hier zu erlangenden Leistungspunkte unterscheiden sich die beiden Studiengänge. In den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen wird bezüglich der Überlegungen zu Unterrichtsplanung und Lerngruppen zwischen den Schulformen differenziert.

Bildnerische Grundlagen

Das vielseitige Grundlagenangebot des Fachbereichs Kunst gibt Studierenden aller Studiengänge die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Medien und Techniken zu wählen und diese zu erproben. In den zahlreichen künstlerischen Werkstätten können die Studierenden fundierte Kenntnisse im Umgang mit den jeweiligen Werkstoffen und technischen Möglichkeiten sammeln. Das Grundlagenstudium unterstützt die Studierenden dabei, einer eigenen Fragestellung konsequent zu folgen und eröffnet durch die grundsätzlich interdisziplinäre Struktur der Angebote zugleich eine Bandbreite an künstlerischen Ansätzen und Techniken zur Lösungsfindung.

Künstlerische Praxis

Das künstlerische Arbeiten findet in den Atelierräumen der beiden Klassen im Hermes statt. Es geht hier um die Auseinandersetzung mit einer Vielfalt von Medien wie Zeichnung, Druckgrafik, Malerei, Bildhauerei, Kunst im öffentlichen Raum, Installation, Performance und Körperarbeit. Diese werden werkbezogen angewendet und in Verschränkung miteinander als entgrenzte und medienübergreifende Formen in Ausstellungszusammenhängen untersucht.
Die Arbeit in den Klassen besteht aus freier Arbeit im Atelier, ergänzt durch Plenen, Workshops, Exkursionen und anderen Formaten. Es steht den Studierenden frei, Lehrveranstaltungen der jeweils anderen Klasse zu belegen oder die Klasse zu wechseln.
Gastsemester in den Fachklassen des Fachbereichs Kunst und/oder im Fachbereich Design sind nach Absprache möglich.
Nach Abschluss der Module der Künstlerischen Praxis besteht die Möglichkeit, sich für ein Meisterschüler*innenstudium zu bewerben.

Kunstpädagogik und Kunstdidaktik

Lehramtsstudierende belegen Fachdidaktik parallel zur künstlerischen Praxis an der BURG. In den Lehrveranstaltungen werden kunstpädagogische Texte rezipiert und diskutiert, Vermittlungssituationen entwickelt und erprobt sowie Verbindungen zu aktueller Kunst, Kunstgeschichte, der eigenen künstlerischen Praxis, Alltags- und Medienkultur,  Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen sowie gesellschaftlichen Fragestellungen geschaffen. Ziel ist die Entwicklung eines fundierten kunstpädagogischen Selbstverständnisses. In den Seminaren  werden Verknüpfungen zu anderen Bereichen der Hochschule (z.B. Materialsammlung), zur kunstpädagogischen Forschung sowie zur schulischen Praxis hergestellt – sie sind transdisziplinär ausgerichtet. Schulpraktische Übungen dienen der Vernetzung von Hochschullehre und Schulpraxis, im Mittelpunkt der begleitenden Seminare steht die Konzeption und Organisation von Kunstunterricht innerhalb des Systems Schule. Die Schulpraktika im Fach Kunst werden über die MLU organisiert und von Lehrenden der Fachdidaktik Kunst begleitet. Das 1. Staatsexamen qualifiziert auch für eine Promotion in Kunstpädagogik (Dr. phil.) an der BURG.

Kunstwissenschaften

Das Lehrangebot der Kunstwissenschaften konzentriert sich überwiegend darauf, die Studierenden der Fachbereiche Kunst und Design mit Methoden der Reflexion vertraut zu machen. Gezielt setzen die Vorlesungen und Seminare bei der Analyse des Wissens und der Vorstellungen an, die mit dem Gebrauch der Techniken, Werkzeuge und Materialien der verschiedenen Gattungen und Medien verbunden sind. Anhand künstlerischer Arbeitsweisen und historischer Konstellationen wird aufgezeigt, wie sich Künstler*innen aktiv zu dem Wissen und den sozialen Codes, die ihren Produktionsmitteln zugrunde liegen, in ein Verhältnis gesetzt haben. Darüber hinaus führen die Kunstwissenschaften die Studierenden in die verschiedenen historischen Konzeptionen vom Sehen und Wahrnehmen ein; sie behandeln die wichtigsten Begriffe vom Bild; greifen historische Fragen zum Werkbegriff und zum Berufsbild von Künstler*innen auf und möchten insgesamt dazu beitragen, dass die Studierenden neben den Implikationen, die mit dem Herstellen von Kunst verbunden sind, auch über grundlegende Kenntnisse der Mechanismen der Distribution und der Rezeption von Kunst verfügen.

Kunst (Lehramt an Gymnasien oder Sekundarschulen)

Kunst (Lehramt) wird als eines von zwei Fächern an der BURG studiert. Das zweite Fach sowie Bildungswissenschaften werden an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg studiert. Lehramt an Gymnasien hat eine Regelstudienzeit von 10 Semestern, Lehramt an Sekundarschulen eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Für das Studium Kunst (Lehramt an Gymnasien) sind 125 Leistungspunkte (bzw. als zweites Fach 120 LP) vorgesehen, für das Studium Kunst (Lehramt an Sekundarschulen) 110 Leistungspunkte (bzw. als zweites Fach 105 LP).
Die Studienstruktur besteht aus Modulen, die aus Kombinationen verschiedener Lehrveranstaltungen zusammengesetzt sind (u.a. Seminare, Plenen, Studio Work, Workshops, Exkursionen). Sie schließen mit Modulprüfungen ab. In beiden Studiengängen sind schulpraktische Übungen und Schulpraktika studienbegleitend zu absolvieren. Beide Studiengänge werden mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Die Examensnote setzt sich aus den Noten der Abschlussprüfungen und den Noten studienbegleitenden Prüfungen, den sogenannten Modulprüfungen, zusammen.
Das 1. Staatsexamen ist die notwendige Voraussetzung für die zweite Phase der Lehrer*innenbildung, den Vorbereitungsdienst. Mit dem diese Phase abschließenden 2. Staatsexamen wird die Berechtigung erworben, die beiden (an der Kunsthochschule und der Universität) studierten Fächer an Gymnasien bzw. Sekundarschulen zu unterrichten.

Lehrangebote Künstlerische Praxis

Lehrangebote Fachdidaktik

Weitere Lehrangebote

Druckgrafik

Welche druckgrafischen Techniken gibt es? Wie können diese für die eigene künstlerische Arbeit genutzt werden? Welche technischen Voraussetzungen, Werkzeuge, Materialien werden benötigt? Welche abgewandelten Formen und Prozesse des Druckens lassen sich entwickeln und vermitteln?

In der Werkstatt erlernen die Studierenden der Lehramtsstudiengänge durch Einführungskurse die Grundlagen verschiedener druckgrafischer Verfahren:
Lithografie/Flachdruck, Linolschnitt/Hochdruck, Radierung/Tiefdruck, Risographie/Durchdruck.

Sie werden in der Benutzung der Werkstatt, der Handhabe von Geräten oder bei der richtigen Wahl zwischen verschiedenen Materialien geschult. Dabei erschließen sie durch ein angeleitetes sowie freies/experimentelles Arbeiten die breit gefächerten Möglichkeiten der Druckgrafik. Diese Prozesse können sie durch weiteres selbstständiges oder projektbezogenes Arbeiten in ihr Schaffen einbinden und künstlerisch fruchtbar machen.

Bildhauerei

Die Bildhauerei-Werkstatt steht den Studierenden der Lehramtsstudiengänge nach einer Sicherheitseinweisung zum eigenständigen Arbeiten offen. Hier können sie plastisch-räumliche Arbeiten realisieren und diverse Materialien wie Holz, Gips, Ton sowie  begrenzt auch Metall und Kunststoffe bearbeiten. Dazu stehen ihnen Tischmaschinen wie Kappsäge, Standbohrmaschine, Kreissäge und Bandsäge zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Werkstatt eine breite Auswahl an Handmaschinen an: Handkreissäge, Stichsäge, Akkuschrauber, Exzenter-Schleifgerät uvm. Handmaschinen und Handwerkzeuge wie Hammer, Zangen und Sägen können hier für kurze Zeit ausgeliehen werden.

An zwei Tagen in der Woche wird die Werkstatt durch die Werkstattleiterin Rita Hausmann betreut. Sie unterstützt die Studierenden bei der Umsetzung ihrer Arbeiten und leitet
Kurse zu Basis-Wissen in der Bearbeitung der Materialien Holz, Gips, Ton und Silikonkautschuk an.
Das aktuelle Angebot umfasst folgende Kurse und kann je nach Bedarf erweitert werden.
Einführungskurse ins selbstständige Arbeiten in der Werkstatt

  • Abformen mit Silikon
  • Abformen mit verlorener und mehrteiliger Form
  • Abformen mit Kaschur
  • Holzbearbeitung - Hockerbau mit japanischen Handwerkzeugen

Aufnahmeprüfung

Der erste Teil der Aufnahmeprüfung beinhaltet die Abgabe einer selbst konzipierten digitalen Mappe mit Ihren eigenen künstlerischen Arbeiten (Zeichnungen, Objekte, Malereien, Skizzen, Collagen, Fotografien etc.). Die Zusammenstellung der eingereichten Arbeiten ist ausschließlich Ihnen überlassen – es gibt keine thematischen Vorgaben. Die Mappe ist als Werkzeug und Mittel zu verstehen, Ihre individuellen Vorgehens- und Betrachtungsweisen erkennen zu lassen.  Der Umfang soll 20 Arbeitsproben nicht überschreiten. Skizzenbücher können in Auszügen digital eingereicht werden, sie zählen als eine Arbeit.
Es ist zu beachten, dass pro Bewerber*in maximal 200 MB Speicherplatz zur Verfügung stehen. Bitte keine audiovisuellen Arbeiten (Video, Animation, Klangstücke) einreichen!
Eine Kommission aus Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden entscheidet nach Durchsicht der digitalen Mappen über die Zulassung zu den Aufnahmeprüfungen und dem Aufnahmegespräch in Präsenz.

Die künstlerischen Aufnahmeprüfungen und das Aufnahmegespräch finden an zwei aufeinander folgenden Tagen vor Ort an der BURG statt.

In den praktischen Prüfungen geht es – anders als in der Mappe – um die direkte Bearbeitung gestellter Aufgaben in unterschiedlichen Medien (Zeichnung, Fotografie, Collage, Plastik) und deren Bewältigung in einem gesteckten Zeitrahmen.
In den beiden Studiengängen Kunst (Lehramt) steht neben der künstlerischen auch die pädagogische Motivation im Fokus. Diese sollte im Motivationsschreiben eine Rolle spielen. Sie wird im Zeitraum der Prüfungen durch eine Zusatzaufgabe erschlossen und im anschließenden Gespräch mit den Bewerber*innen diskutiert.
Bitte beachten Sie die aktuellen Bewerbungsfristen und die Termine der Aufnahmeprüfung vor Ort.
Achtung! Bei Studiengangwechsler*innen können auf Antrag Teile der Aufnahmeprüfung erlassen werden, wenn gleichwertige Leistungen nachgewiesen werden.

Voraussetzungen

  • 1.  Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. eine andere für den Zugang an die Hochschule erforderliche Qualifikation.
  • 2. Die Feststellung der besonderen künstlerischen und gestalterischen Befähigung. (Mappe)
  • 3. Der Nachweis von künstlerisch-gestalterischen Fertigkeiten und Fähigkeiten. (Prüfungen)
  • 4. Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, falls es ich um ausländische Studienbewerber*innen handelt.

Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in eine Vorauswahl (Mappe), die praktischen Prüfungen und ein studiengangsbezogenes Gespräch. Nach der Vorauswahl scheiden Bewerber*innen aus, deren eingereichte Arbeiten einem qualitativen Mindestanspruch nicht gerecht werden. Die Prüfungen und Gespräche finden im März in einem Zeitraum von 3 Tagen vor Ort statt.

Bewerber*innen erhalten hier genaue Informationen und Unterlagen für die Aufnahmeprüfung.

Mappe - was man beachten sollte

Die Mappe sollte mindestens 20 Arbeitsproben, nicht älter als zwei Jahre, umfassen.

Vorgaben zu Format, Inhalt oder Technik der Arbeitsproben gibt es nicht . Empfohlen werden Naturstudien, räumliche Studien, aber auch freie phantasievolle und eigenwillige Arbeiten. Skizzenbücher können ebenfalls interessant sein. Insgesamt kommt es nicht so sehr auf die Perfektion der Ausführung an, sondern vielmehr auf eine unbeschwerte, lebendige Darstellungsweise. Es sollte auch erkennbar sein, dass Sie bereits über eine gewissen Vielfalt an verschiedenen Techniken und Ausdruckmöglichkeiten verfügen.

Plastische Arbeiten können Sie fotografieren und die Fotos ebenfalls der Mappe beilegen. Digital erstellte Arbeitsproben legen Sie bitte als Ausdruck bei. Bei Animationen oder Videos ausgewählte Sequenzen als kleine Bildfolge. CDs, DVDs etc. können bei der Mappenbewertung nicht eingesehen werden. Diese können Sie zum Fachgespräch mitbringen.

Hochschulwechsel

Der Antrag auf Hochschulwechsel ist im Dezernat Studentische und akademische Angelegenheiten einzureichen. Dort können Sie sich auch beraten lassen.

Die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungs- und Studienleistungen sowie absolvierter Studienzeiten erfolgt auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung bzw. des Modulkatalogs der Lehramtsstudiengänge. Die Anerkennung wird nach Immatrikulation durch die Professor*innen des Studiengangs Kunst (Lehramt) vorgenommen.

Immatrikulation

Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten Sie als Studienbewerber*in die Antragsunterlagen für die Immatrikulation. Diese kann erfolgen, wenn alle Zugangsvoraussetzungen nachweislich erfüllt sind und die Gebühren für das Studentenwerk und die Studierendenschaft entrichtet wurden. Bei gesetzlich krankenversicherten Student*innen ist darüber hinaus eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.
Mit der Aushändigung des Studierendenausweises ist die Immatrikulation vollzogen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters wirksam.

Publikationen