Verschiebung des Rückmeldezeitraums: damit das bundesweit gültige Deutschlandsemesterticket (obligatorisch im Semesterbeitrag enthalten) auch im Wintersemester 2024/25 an der BURG weitergeführt werden kann, wird eine Verschiebung des Rückmeldezeitraumes nötig.
Die Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 findet in folgendem Zeitraum statt:
20. Juni - 31. Juli 2024
Für Studierende, die sich beurlauben lassen möchten bzw. einen Studiengangs- und/oder Hochschulwechsel vorhaben, gelten dieselben Termine.
Das Formular ist hier Rückmeldebogen erhältlich. Die Eingabefelder können direkt am Rechner im Acrobat Reader (Download; bitte nicht direkt im Browser) ausgefüllt werden. Bitte drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Anschließend fotografieren oder scannen Sie das unterschriebene Formular (z.B. mit Ihrem Smartphone) und senden Sie es per E-Mail an die Adresse rueckmeldung@burg-halle.de.
Deutschlandsemesterticket
Auch im Wintersemester 2024/25 gibt es an der BURG das Deutschlandsemesterticket. Es funktioniert, ebenso wie das Semesterticket, nach dem Solidaritätsprinzip, gilt für alle Studierenden und ist daher obligatorisch.
Dafür wird im Rahmen der Rückmeldung, zusätzlich zum Semesterbeitrag von 90,- EUR und dem Studierendenschaftsbeitrag von 8,- EUR, ein Betrag von 176,4 EUR abgefordert.
Der Studierendenausweis gilt NICHT mehr als Fahrausweis. Es wird das digitale Ticket benötigt. Das Studentenwerk informiert dazu fortlaufend.
Für Studierende ohne Smartphone muss eine individuelle Lösung gefunden werden. Das manuelle Anlegen des Tickets wird mehr Zeit in Anspruch nehmen, da keine automatisierten Prozesse vorgeschalten werden können. Es ist mit sehr langen Wartezeiten im HAVAG Service-Center Rolltreppe zu rechnen. Wir rechnen mit einer Bearbeitungszeit von 3 Werktagen.
Alle Fragen und Antworten zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf den Seiten der HAVAG: www.havag.com/deutschlandsemesterticket.
Verlust Studierendenausweis
Bei Verlust des Studierendenausweises zahlen Sie bitte bei der Poststelle am Neuwerk 7 eine Gebühr von 10,30 EUR. Das Studiendezernat wendet sich dann an das Rechenzentrum und gibt Ihnen Bescheid, sobald die neue Karte vorliegt. Diese kann anschließend im Studiendezernat abgeholt werden.
Sollte ein Guthaben auf Ihrer Karte gewesen sein, wenden Sie sich bitte mit dem neuen Ausweis an die Kartenzentrale der Harzmensa. Dort kann das Guthaben auf die neue Karte übertragen werden.
Entrichtung des Semesterbeitrages
Die Entrichtung des Semesterbeitrages erfolgt im Rahmen der Rückmeldung per Lastschrifteneinzug. Hierfür ist ein von dem*der Kontoinhaber*in unterzeichnetes Basislastschriftmandat nötig. Der Einzug erfolgt über vorhandene Mandate. Die Gebühr wird 7 Tage nach Erhalt der Vorabinformation eingezogen. Bei Änderungen der Angaben muss ein neues Mandat erstellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Immatrikulationsamt.
Kann der fällige Betrag nicht abgebucht werden, z.B. auf Grund mangelnder Kontodeckung, muss eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR sowie die Rückbuchungsgebühr der jeweiligen Bank in Rechnung gestellt werden.
Eine Befreiung von der Zahlung ist möglich im Falle einer Schwerbehinderung (Semesterticket-Beitrag) oder fristgerechten Beurlaubung (gesamter Semesterbeitrag). Bitte setzen Sie sich dazu mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung (ed.ellah-grub@najtsap).
Bei ordnungsgemäßer Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das er gezahlt wurde, kann die Rückerstattung des Semesterbeitrages spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt beantragt werden.
Wird ein Antrag auf Exmatrikulation im laufenden Semester gestellt, kann die HAVAG den Beitrag für das Semesterticket anteilig zurückerstatten. Wenden Sie sich in diesem Fall mit der unterschriebenen und abgestempelten Exmatrikulationsbescheinigung an das Service-Center der HAVAG.
Für Fragen der Nutzung und teilweisen Rückerstattung des Semesterbeitrages ist die HAVAG alleinige Ansprechpartnerin.
Rechtsgrundlage für die Erhebung bzw. Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages und des Beitrages für das MDV-Semesterticket ist die Beitragsordnung des Studentenwerkes in der jeweils gültigen Fassung.
Ansprechpartnerin bei Fragen: Frau Elena Pastjan, Telefon: +49(0)345-7751-536, ed.ellah-grub@najtsap
Aktuelle Informationen zum BAföG
Ausnahmeregelungen auf Grund von Covid 19
Semesterticket (im Sommersemester 2024 durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt)
Mit dem Wintersemester 2017/18 wurde an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle das Semesterticket eingeführt. Die Studierenden der BURG stimmten darüber in einer Urabstimmung ab und entschieden sich mit großer Mehrheit dafür. Da das Semesterticket nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert, gilt es für alle Studierenden und ist obligatorisch. Ab Oktober 2017 können die Studierenden im gesamten MDV-Gebiet S-Bahn, Zug, Straßenbahn und Bus rund um die Uhr nutzen (Infos MDV; Infos MDV engl.). Als Ticket fungiert der validierte Studierendenausweis.
Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Seiten der HAVAG und des Studentenwerks.
Verlängerung der Regelstudienzeit
Für Studierende, die im Wintersemester 2021/22 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2020/21 und/oder im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester erhöht.
Dies hat vor allem Auswirkungen auf die BAföG-Zahlungen, die unter Umständen daraufhin länger gewährt werden. Genaueres erfahren Sie beim Studentenwerk als dafür zuständige Instanz.
Die jeweils individuelle Regelstudienzeit wird auf den Immatrikulationsbescheinigungen ausgewiesen.