Studierenden-Info

Informationen für Studierende

Studierende haben die Möglichkeit, ihren Noten- und ECTS-Punktestand online, allerdings aus Sicherheitsgründen nur von Rechnern innerhalb des Hochschulnetzwerkes, abzufragen.

Was ist OPAL?

OPAL ist das Akronym für Online PrüfungsAnmeldung und Leistungsübersicht

Wie funktioniert OPAL?

  • Schritt 1: Sie gehen auf die Startseite von OPAL und klicken auf „Zutritt über verschlüsselte Verbindung“.
  • Schritt 2: Sie werden nach Login und Passwort gefragt. Login: Geben Sie den ersten Teil Ihrer „BURG“-E-Mail ein, Beispiel: Ihre BURG-E-Mail lautet: st1234@burg-halle.de, Ihr Login lautet: st1234, Passwort: Geben Sie dasselbe Passwort wie beim Abholen Ihrer BURG-E-Mail ein.
  • Schritt 3: Klicken Sie auf den Link „Notenspiegel“ und wählen Sie anschließend Ihren Studiengang. Sie können die darauf folgende Leistungsübersicht über einen weiteren Link als PDF- (Acrobat Reader-) Dokument speichern.
  • Schritt 4: Nach erfolgtem Notenabruf bitte mittels „Abmelden“ ordentlich vom System trennen und ggf. den Browsercache leeren.

Wer hilft bei technischen Problemen?

Bei technischen Problemen und Fragen wenden Sie sich an:
Herrn Michael Spindler, +49(0)345 7751-914, ed.ellah-grub@reldnips
Konstruktive Verbesserungsvorschläge sind hier ebenfalls willkommen.

Bei Unklarheiten zu Noten und ECTS-Punkten wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt:
Frau Pastjan, +49(0)345 7751-536
Frau Stolte, +49(0)345 7751-535
ed.ellah-grub@tmasgnufeurp
Alle Eingaben wurden nach bestem Wissen vorgenommen und sollen Ihnen einen Überblick über Ihren Leistungsstand ermöglichen. Korrekturen seitens des Prüfungsamtes sind jedoch vorbehalten. Eine verbindliche Notenabschrift wird Ihnen am Ende Ihres Studiums ausgehändigt bzw. bei Bedarf (z.B. fürs BAföG-Amt, bei einem Hochschulwechsel) vom Prüfungsamt ausgestellt.

Weitere Funktionen, wie die An-/Abmeldung von Prüfungen, werden schrittweise ausgebaut.

Login

Kein Login ist nötig.

Verschiebung des Rückmeldezeitraums: damit das bundesweit gültige Deutschlandsemesterticket (obligatorisch im Semesterbeitrag enthalten) auch im Wintersemester 2024/25 an der BURG weitergeführt werden kann, wird eine Verschiebung des Rückmeldezeitraumes nötig.

Die Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 findet in folgendem Zeitraum statt:

20. Juni - 31. Juli 2024

Für Studierende, die sich beurlauben lassen möchten bzw. einen Studiengangs- und/oder Hochschulwechsel vorhaben, gelten dieselben Termine.

Das Formular ist hier Rückmeldebogen erhältlich. Die Eingabefelder können direkt am Rechner im Acrobat Reader (Download; bitte nicht direkt im Browser) ausgefüllt werden. Bitte drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es. Anschließend fotografieren oder scannen Sie das unterschriebene Formular (z.B. mit Ihrem Smartphone) und senden Sie es per E-Mail an die Adresse rueckmeldung@burg-halle.de.

Deutschlandsemesterticket

Auch im Wintersemester 2024/25 gibt es an der BURG das Deutschlandsemesterticket. Es funktioniert, ebenso wie das Semesterticket, nach dem Solidaritätsprinzip, gilt für alle Studierenden und ist daher obligatorisch.

Dafür wird im Rahmen der Rückmeldung, zusätzlich zum Semesterbeitrag von 90,- EUR und dem Studierendenschaftsbeitrag von 8,- EUR, ein Betrag von 176,4 EUR abgefordert.

Der Studierendenausweis gilt NICHT mehr als Fahrausweis. Es wird das digitale Ticket benötigt. Das Studentenwerk informiert dazu fortlaufend.

Für Studierende ohne Smartphone muss eine individuelle Lösung gefunden werden. Das manuelle Anlegen des Tickets wird mehr Zeit in Anspruch nehmen, da keine automatisierten Prozesse vorgeschalten werden können. Es ist mit sehr langen Wartezeiten im HAVAG Service-Center Rolltreppe zu rechnen. Wir rechnen mit einer Bearbeitungszeit von 3 Werktagen.

Alle Fragen und Antworten zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf den Seiten der HAVAG: www.havag.com/deutschlandsemesterticket.

Verlust Studierendenausweis

Bei Verlust des Studierendenausweises zahlen Sie bitte bei der Poststelle am Neuwerk 7 eine Gebühr von 10,30 EUR. Das Studiendezernat wendet sich dann an das Rechenzentrum und gibt Ihnen Bescheid, sobald die neue Karte vorliegt. Diese kann anschließend im Studiendezernat abgeholt werden.

Sollte ein Guthaben auf Ihrer Karte gewesen sein, wenden Sie sich bitte mit dem neuen Ausweis an die Kartenzentrale der Harzmensa. Dort kann das Guthaben auf die neue Karte übertragen werden.

Entrichtung des Semesterbeitrages

Die Entrichtung des Semesterbeitrages erfolgt im Rahmen der Rückmeldung per Lastschrifteneinzug. Hierfür ist ein von dem*der Kontoinhaber*in unterzeichnetes Basislastschriftmandat nötig. Der Einzug erfolgt über vorhandene Mandate. Die Gebühr wird 7 Tage nach Erhalt der Vorabinformation eingezogen. Bei Änderungen der Angaben muss ein neues Mandat erstellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Immatrikulationsamt. 

Kann der fällige Betrag nicht abgebucht werden, z.B. auf Grund mangelnder Kontodeckung, muss eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR sowie die Rückbuchungsgebühr der jeweiligen Bank in Rechnung gestellt werden.

Eine Befreiung von der Zahlung ist möglich im Falle einer Schwerbehinderung (Semesterticket-Beitrag) oder fristgerechten Beurlaubung (gesamter Semesterbeitrag). Bitte setzen Sie sich dazu mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung (ed.ellah-grub@najtsap).

Bei ordnungsgemäßer Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das er gezahlt wurde, kann die Rückerstattung des Semesterbeitrages spätestens bis 31.10. für das Wintersemester und 30.04. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt beantragt werden.

Wird ein Antrag auf Exmatrikulation im laufenden Semester gestellt, kann die HAVAG den Beitrag für das Semesterticket anteilig zurückerstatten. Wenden Sie sich in diesem Fall mit der unterschriebenen und abgestempelten Exmatrikulationsbescheinigung an das Service-Center der HAVAG.

Für Fragen der Nutzung und teilweisen Rückerstattung des Semesterbeitrages ist die HAVAG alleinige Ansprechpartnerin.

Rechtsgrundlage für die Erhebung bzw. Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages und des Beitrages für das MDV-Semesterticket ist die Beitragsordnung des Studentenwerkes in der jeweils gültigen Fassung.

Ansprechpartnerin bei Fragen: Frau Elena Pastjan, Telefon: +49(0)345-7751-536, ed.ellah-grub@najtsap

Aktuelle Informationen zum BAföG

Ausnahmeregelungen auf Grund von Covid 19

Semesterticket (im Sommersemester 2024 durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt)

Mit dem Wintersemester 2017/18 wurde an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle das Semesterticket eingeführt. Die Studierenden der BURG stimmten darüber in einer Urabstimmung ab und entschieden sich mit großer Mehrheit dafür. Da das Semesterticket nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert, gilt es für alle Studierenden und ist obligatorisch. Ab Oktober 2017 können die Studierenden im gesamten MDV-Gebiet S-Bahn, Zug, Straßenbahn und Bus rund um die Uhr nutzen (Infos MDV; Infos MDV engl.). Als Ticket fungiert der validierte Studierendenausweis.

Informationen zum Semesterticket finden Sie auf den Seiten der HAVAG und des Studentenwerks.

Verlängerung der Regelstudienzeit

Für Studierende, die im Wintersemester 2021/22 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2020/21 und/oder im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester erhöht.

Dies hat vor allem Auswirkungen auf die BAföG-Zahlungen, die unter Umständen daraufhin länger gewährt werden. Genaueres erfahren Sie beim Studentenwerk  als dafür zuständige Instanz.

Die jeweils individuelle Regelstudienzeit wird auf den Immatrikulationsbescheinigungen ausgewiesen.

 

 

 

Fachbereich Design:

  • BA-Anmeldung: vom 13.01. bis 17.01.2025 digital oder während der Öffnungszeiten des Studieninformationszentrums persönlich.
  • Formular zur BA-Anmeldung hier zum Download oder ausgedruckt bei Frau Stolte, Studieninformationszentrum.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorabschlussprüfung wird in der Woche vom 01.04. bis 04.04.2025 auf digitalem Wege oder während der Öffnungszeiten des Studieninformationszentrums bei Frau Stolte, Prüfungsamt, abgegeben werden. Bitte laden Sie sich das Formular herunter und schicken es per E-Mail oder persönlich dem*der Professor*in zur Unterschrift. Die Abgabe des unterschriebenen und ausgefüllten Dokuments erfolgt dann bei Frau Stolte per E-Mail (stolte(at)burg-halle.de) oder persönlich..
  • Formular zur BA-Zulassung hier zum Download.
  • Master-Anmeldung: bis zum 01. Februar 2025; Formular zur MA-Anmeldung A3-Format zum Download (nur in Ausnahmefällen). Originalformular bitte im Prüfungsamt bei Frau Stolte abholen.

Fachbereich Kunst:

  • Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung: Formular zur Diplomanmeldung
  • Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrages bis zum 31. März 2025
  • Master-Anmeldung Kunstwissenschaften: Formular zur MA-Anmeldung zum Download.
  • Abgabe der vollständig ausgefüllten Anmeldung bis zum 28. Februar 2025

In diesem Bereich finden Sie die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen, die Studienpläne aller Studiengänge und die Amtsblätter vor.

Fachbereich Design

Fachbereich Kunst

Amtsblatt-Ausgaben Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle

  • Amtsblatt 4/2024 (PDF), Amtsblatt 5/2024 (PDF)
  • Amtsblatt 3/2024 (PDF), Amtsblatt 2/2024 (PDF), Amtsblatt 2024/1 (PDF)
  • Amtsblatt 2023/4 (PDF), Amtsblatt 2023/3 (PDF), Amtsblatt 2023/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2023/1 (PDF), Amtsblatt 2022/5 (PDF), Amtsblatt 2022/4 (PDF)
  • Amtsblatt 2022/3 (PDF), Amtsblatt 2022/2 (PDF), Amtsblatt 2022/1 (PDF)
  • Amtsblatt 2021/4 (PDF), Amtsblatt 2021/3 (PDF), Amtsblatt 2021/2 (PDF)
  • Amstblatt 2021/ 1 (PDF), Amtsblatt 2020/6 (PDF), Amtsblatt 2020/5 (PDF)
  • Amtsblatt 2020/4 (PDF), Amtsblatt 2020/3 (PDF), Amtsblatt 2020/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2020/1 (PDF), Amtsblatt 2019/4 (PDF), Amtsblatt 2019/3 (PDF)
  • Amtsblatt 2019/2 (PDF), Amtsblatt 2019/1 (PDF); Amtsblatt 2018/4 (PDF)
  • Amstblatt 2018/3 (PDF), Amtsblatt 2018/2 (PDF), Amtsblatt 2018/1 (PDF)
  • Amtsblatt 2017/4 (PDF), Amtsblatt 2017/3 (PDF), Amtsblatt 2017/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2017/1 (PDF), Amtsblatt 2016/3 (PDF), Amtsblatt 2016/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2016/1 (PDF), Amtsblatt 2015/3 (PDF), Amtsblatt 2015/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2015/1 (PDF), Amtsblatt 2014/2 (PDF), Amtsblatt 2014/1 (PDF)
  • Amtsblatt 2013/4 (PDF), Amtsblatt 2013/3 (PDF), Amtsblatt 2013/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2013/1 (PDF), Amtsblatt 2012/5 (PDF), Amtsblatt 2012/4 (PDF)
  • Amstblatt 2012/3 (PDF), Amtsblatt 2012/2 (PDF), Amtsblatt 2012/1 (PDF)
  • Amstblatt 2011/4 (PDF), Amtsblatt 2011/3 (PDF), Amtsblatt 2011/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2011/1 (PDF), Amtsblatt 2009/1 (PDF), Amtsblatt 2008/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2008/1 (PDF), Amtsblatt 2007/3 (PDF), Amtsblatt 2007/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2007/1 (PDF), Amtsblatt 2006/4 (PDF), Amtsblatt 2006/3 (PDF)
  • Amtsblatt 2006/2 (PDF), Amtsblatt 2006/1 (PDF), Amtsblatt 2005/5 (PDF)
  • Amtsblatt 2005/4 (PDF), Amtsblatt 2005/3 (PDF), Amtsblatt 2005/2 (PDF)
  • Amtsblatt 2005/1 (PDF), Amtsblatt 2004/2 (PDF), Amtsblatt 2004/1 (PDF)
  • Amtsblatt 2003/1 (PDF), Amtsblatt 2002/1 (PDF), Amtsblatt 2001/1 (PDF)

Fachbereich Design

Das Bachelor-Studium ist modular aufgebaut und gliedert sich in fünf Modulbereiche.

  • Entwerferische Kompetenz, EK
    Fachbezogene Grundlagen, Komplexes Gestalten
    Industriedesign, Innenarchitektur, Kommunikationsdesign, 
    Multimedia|VR-Design, Modedesign
  • Bezugswissenschaftliche Kompetenz, BK
    Natur- und Technikwissenschaften, Präsentations- und Darstellungstechniken
  • Gestalterische und künstlerische Kompetenz, GK
    Bildnerische Grundlagen und erweitertes Naturstudium
  • Wissenschaftliche Kompetenz, WK
    Designwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Interdisziplinäre, gesellschafts- und marktbezogene Kompetenz, IK
    Wirtschaftswissenschaftliche Fächer

Fachbereich Kunst

Die Lehrangebote im Fachbereich Kunst sind geordnet nach:

  • Malerei/ Grafik
  • Plastik
  • Kunstpädagogik/ Kunst (Lehramt)
  • Bildnerische Grundlagen Kunst
  • Kunstwissenschaften, WK (siehe Fachbereich Design)

Nachteilsausgleiche sind gesetzlich verankert und stellen dabei keineswegs Vergünstigungen oder Erleichterungen dar, sondern sie sollen lediglich für Chancengleichheit sorgen und Diskriminierungen vermeiden. Das bedeutet gleichzeitig, dass Nachteilsausgleiche nicht zu einer Überkompensation führen dürfen und auch vergangenes Unrecht nicht ausgleichen können. Trotz der gesetzlichen Regelung besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich.

Die Ausgestaltung der Nachteilsausgleiche soll individuell und situationsbezogen angepasst werden. Denn auch gleiche Beeinträchtigungen können sich unterschiedlich auswirken und zu verschiedenen Nachteilen führen. Welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs angebracht sind, hängt vom Einzelfall ab.

Wer ist antragsberechtigt?

Von einer Behinderung wird gesprochen, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch IX, § 3 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz).

Antragsberechtigt sind beispielsweise Studierende mit Beeinträchtigung beim Sehen, Hören, Sprechen oder Schreiben oder psychischen Beeinträchtigungen.

Eine Behinderung in diesem Sinne kann auch länger andauernde schwere oder chronische Krankheiten erfassen, wenn die damit einhergehenden Beeinträchtigungen über mindestens sechs Monate festgestellt oder prognostiziert sind.

Eine Schwerbehinderung muss nicht zwingend vorliegen.

Beantragung

  • Möglichst zu Beginn des Semesters, spätestens 3 Wochen vor der Erbringung der Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung im Prüfungsamt zu beantragen (Frau Stolte, T +49 (0)345 7751-535, ed.ellah-grub@etlots). Es erfolgt eine Weiterleitung an den Prüfungsausschuss. Ausnahmen nur, wenn die Prüfungsbehinderung erst nach Ablauf dieser Frist eintritt.
  • Ein verspäteter Antrag (nach einer Prüfung) kann nicht zur Annullierung dieser Prüfung führen.
  • formloser Antrag mit einem aktuellen fachärztlichen Attest
  • Fachärztliches Attest: muss keine Diagnosen enthalten, sondern eine Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung, die für den Laien verständlich ist. Der Facharzt sollte darlegen, wie sich die Beeinträchtigung auf das Studium auswirkt und eine Empfehlung für die Gestaltung des Nachteilsausgleiches geben.
  • Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet der Prüfungsausschuss. Im Anschluss erfolgt eine individuelle Absprache zum konkreten Ausgleich von Nachteilen.
  • Studierende erhalten danach einen Bescheid, ob, und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben worden ist.

Mögliche Nachteilsausgleiche

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Prüfungsleistungen (insbesondere Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten)
  • Unterbrechung von Prüfungsleistungen durch Erholungspausen, die nicht auf die (verlängerte) Bearbeitungszeit anzurechnen sind
  • eine Zulassung besonderer technischer Hilfsmittel
  • eine Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen

Rechtliche Grundlagen 

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Laut dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt §13 Abs. 4 müssen Prüfungsordnungen „die besonderen Belange Studierender mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen berücksichtigen.“

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-HSchulGST2021rahmen

Prüfungsordnungen der BURG

In allen Prüfungsordnungen der BURG ist der Nachteilsausgleich mit folgendem Wortlaut geregelt.

Nachteilsausgleich

„Studierende mit bestätigtem Nachweis einer Schwerbehinderung sowie anderen Studierenden, die Art und Ausmaß ihrer Prüfungsbehinderung durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, sind auf Antrag der ihrer Behinderung angemessenen Erleichterung zu gewähren. Von den inhaltlichen Prüfungsanforderungen darf nicht abgewichen werden. Ein entsprechender Antrag ist spätestens drei Wochen vor der Erbringung der Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung beim Prüfungsausschuss einzureichen, es sei denn, die Prüfungsbehinderung tritt erst nach Ablauf der vorgenannten Frist ein.“

https://www.burg-halle.de/hochschule/studium/studierenden-info/studien-und-pruefungsordnungenpruefungsanmeldungenstudienplaene/

Beratungsangebote

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie das Studierendenwerk Halle verfügen über ein gut ausgebautes Netzwerk an Beratungs- und Betreuungsstellen.

Immatrikulations- und Prüfungsamt der BURG

Sabine Stolte 
T +49 (0)345 7751-535
ed.ellah-grub@etlots

Behindertenbeauftragter der BURG

Heike Becker
T +49 (0)345 7751-844
ed.ellah-grub@rekceb.h

https://www.burg-halle.de/hochschule/organisation/behindertenbeauftragte/

Studentenwerk Halle

Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung

https://studentenwerk-halle.de/beratung-soziales/studieren-mit-gesundheitlicher-einschraenkung

Psychologische Beratung des Studentenwerks Halle

https://studentenwerk-halle.de/beratung-soziales/psychosoziale-beratung/beratungsangebote

Seit dem Wintersemester 2014/15 übt die BURG ihr Promotionsrecht im Fachbereich Design aus.

Mehr Informationen zum Promotionsverfahren finden Sie in derPromotionsordnung des Fachbereichs Design

Antrag auf Annahme als Doktorand*in am Fachbereich Design

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich Design

Seit dem Wintersemester 2019/20 ist eine Promotion ebenfalls im
Fachbereich Kunst möglich. 

Mehr Informationen zum Promotionsverfahren finden Sie in der Promotionsordnung des Fachbereichs Kunst

Antrag auf Annahme als Doktorand*in am Fachbereich Kunst

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich Kunst

Downloads des Studentensekretariats

Studium im Ausland/Study Abroad

Ausländische Studierende / Foreign Applicants

Abschlussarbeiten 

Jeder Abschlussarbeit ist das Archivierungsprotokoll, unterzeichnet von allen Autoren und Erstgutachtern beizulegen.

Die Archivierung der Printform der Abschlussarbeit erfolgt in den Räumen der Hochschulbibliothek. Eine Einsichtnahme ist nur für Hochschulangehörige möglich. Die bibliographischen Angaben der Arbeit werden in den Katalog der Bibliothek aufgenommen.